Richtlinien für Praktika im Büro der Vereinten Nationen in Wien und im Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung

Das Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV) und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) bieten auf Ad-hoc-Basis unbezahlte Praktika an. Ziel und Zweck dieser Praktika ist es:

  • Studenten unterschiedlicher Studienrichtungen und unterschiedlicher Herkunft die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Tätigkeit bei UNOV oder UNODC zu bieten;
  • Universitätsstudenten die Tätigkeit der Vereinten Nationen näher zu bringen und ihr Studium durch eine praktische Erfahrung im Rahmen einer Tätigkeit in einer internationalen Organisation zu ergänzen;
  • UNOV und UNODC die zeitlich begrenzte Unterstützung qualifizierter und motivierter Studenten zukommen zu lassen.

Im Folgenden finden Sie Richtlinien für Praktika bei UNOV, dem UNODC Hauptquartier und den UNODC Feldbüros. Diejenigen Studenten, die an einem Praktikum in anderen Büros der Vereinten Nationen interessiert sind, sollten diese Büros direkt kontaktieren, da ihre Programme für Praktikanten gesondert verwaltet werden.

Voraussetzungen

Die Bewerber für das Praktikum können aufgenommen werden, sofern sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Bewerber hat zum Zeitpunkt seiner Bewerbung und während des Praktikums ein Bachelor-Studium abgeschlossen und ist zumindest in einem Master-Studium oder Doktoratsstudium inskribiert.
  • Der Bewerber hat in einem Land, in dem es keine Einteilung in Bachelor- und Master-Studium gibt, zumindest drei Jahre eines Vollzeitstudiums an einer Universität oder einer gleichwertigen Institution zur Erreichung eines Studienabschlusses absolviert.

Studenten, die noch kein Bachelor-Studium abgeschlossen haben bzw. Studenten, die bereits ihr Master- oder Doktoratsstudium abgeschlossen haben, sind von der Teilnahme an einem Praktikum ausgeschlossen. Studenten, die im Zuge ihres Studiums ein Praktikum vor Erreichung ihres Diploms (z.B. das Referendariat in Deutschland) absolvieren müssen, können zum Praktikum zugelassen werden.

Im Einklang mit Bestimmung 104.10 der Personalordnung (Familiäre Beziehungen) sind Kinder oder Geschwister von Mitarbeitern von UNOV oder UNODC von der Teilnahme an einem Praktikum bei UNOV oder UNODC ausgeschlossen.

Sprachen

Bewerber eines Praktikums müssen zumindest eine Arbeitssprache der Vereinten Nationen (Englisch oder Französisch) beherrschen. Die Kenntnis einer weiteren Amtssprache der Vereinten Nationen (Arabisch, Chinesisch, Russisch, Spanisch) ist von Vorteil.

Studienrichtungen

Die Studienrichtungen, die für ein Praktikum in Frage kommen, umfassen Sozial- und Politikwissenschaften, Psychologie, Volkswirtschaft, Publizistik, Finanzwesen, Informationstechnologie, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Internationale Beziehungen und Völkerrecht.

Dauer des Praktikums

Die vorgesehene Dauer eines Praktikums beträgt zwei Monate; eine Verlängerung um weitere zwei Monate ist möglich. Die Gesamtdauer kann in Ausnahmefällen bis auf 6 Monate verlängert werden.

Das Praktikum ist als Vollzeitpraktikum vorgesehen. Die Praktikanten sollten fünf volle Arbeitstage pro Woche in einer Abteilung, die sie ausgesucht hat, und unter der Führung eines erfahrenen Mitarbeiters tätig sein.

Ansuchen um kürzere oder längere Praktikumsperioden werden nicht berücksichtigt.

Krankenversicherung

Die Praktikanten müssen nachweislich während ihres Praktikums in Österreich krankenversichert sein. UNOV/UNODC übernehmen weder die Verantwortung für die Krankenversicherung eines Praktikanten noch für die Gewährung von Schadenersatz im Falle von Verletzung, Krankheit oder Tod während des Praktikums.

Bezahlung

Die Vereinten Nationen sehen keine wie immer geartete Bezahlung der Praktikanten vor. Reisekosten, Visagebühren, Unterkunft und Verpflegung liegen allein in der Verantwortung der Praktikanten oder der sie unterstützenden Institutionen. Praktikanten erhalten keine Rückvergütung von Reise- oder Fahrtkosten von und zum Arbeitsplatz.

Praktikanten erhalten kein Gehalt und keine finanziellen Zuwendungen von den Vereinten Nationen.

Die Einsatzstelle sowie die Verantwortung und die Verpflichtungen des Vorgesetzten

Das Büro, in dem der Praktikant die Stelle antritt, ist dafür verantwortlich, für den Praktikanten ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das der beruflichen Entwicklung und dem Lernerfolg des Praktikanten förderlich ist. Die Hauptaufgaben des Vorgesetzten sind:

  • sicherzustellen, dass der Aufgabenbereich des Praktikanten/der Praktikantin seinem/ihrem Studiengebiet entspricht, die Tätigkeit sowohl für den Praktikanten als auch für das Büro sinnvoll ist und den entsprechenden Grad an Komplexität und Abwechslung für die vorgesehene Dauer des Praktikums bietet
  • die Verantwortung für den Inhalt der Tätigkeit des Praktikanten zu übernehmen, welcher dem Praktikanten, soweit möglich, bereits vor dem Beginn des Praktikums umfassend erläutert werden sollte. Es sollte eine Arbeitsvereinbarung erstellt werden, in der die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten des Praktikanten beschrieben werden
  • sicherzustellen, dass dem Praktikanten für die Dauer des Praktikums ein Schreibtisch, ein Telefon und ein Computer zur Verfügung stehen. Die Sektion Allgemeine Unterstützung muss die Zuteilung eines Büros genehmigen, bevor die Genehmigung des Praktikums erteilt wird. Sollte für den Praktikanten kein Büroplatz zur Verfügung stehen, die jeweilige Stelle aber dennoch den Praktikanten rekrutieren wollen, so muss der Vorgesetzte sein/ihr Büro mit dem Praktikanten teilen.
  • das Ansuchen um Zuteilung von Büromöbeln an die Sektion Allgemeine Unterstützung zu richten und Computerausrüstung über das Portal Lotus Notes (ITS Services/New Account Request) anzufordern
  • immer zu bedenken, dass ein Praktikant nicht für Unterstützungsdienste eingesetzt werden soll. Der Praktikant ist für eine Abteilung vorgesehen, um sich in einem Kernbereich (d.h. seinem/ihrem Studiengebiet) Wissen anzueignen.
  • während der gesamten Dauer des Praktikums dafür Sorge zu tragen, dass das Praktikum zielgerichtet ist und für den Praktikanten eine lohnende Erfahrung darstellt

Schadenersatzansprüche, Vorrechte und Immunitäten

Die Vereinten Nationen übernehmen keine Verantwortung für Schadenersatzansprüche von Dritten für Schäden, die durch Verluste oder Beschädigung von Eigentum, Tod oder Personenschaden durch Handlungen oder Unterlassungen eines Praktikanten im Verlauf seines Praktikums entstanden sind.

Die Vereinten Nationen sind ebenfalls nicht verantwortlich für Kompensationszahlungen für Sachschäden an Eigentum oder für Verletzung, Krankheit oder Tod, die auf die dienstliche Tätigkeit des Praktikanten im Verlauf des Praktikums zurückzuführen sind.

Praktikanten sind keine Bediensteten der Vereinten Nationen und kommen damit auch nicht in den Genuss der Vorrechte und Immunitäten, die das Gastgeberland den Mitarbeitern von UNOV/UNODC gewährt. Sie dürfen nicht als Ersatz für Mitarbeiter für Stellen, die für die Durchführung festgelegter Programme und Aktivitäten autorisiert sind, rekrutiert werden. Sie dürfen die Vereinten Nationen nicht in einer offiziellen Funktion vertreten.

Auswahl, Verwaltung und Bedingungen

Auswahl

Will ein Büro einen Praktikanten einstellen, so muss das jeweilige Büro seine Zustimmung durch die Fertigstellung des Aufgabenkatalogs des Praktikanten on-line zur elektronischen Anmeldung mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Beginn des Praktikums signalisieren und damit die Einstellung empfehlen.

Alle Bewerbungen werden vom Koordinator für das Praktikumsprogramm zuvor mit dem Ziel evaluiert, festzustellen, ob die Kandidaten im Hinblick auf ihre Qualifikationen und Erfahrung für das Praktikum geeignet sind. Das zuständige Büro kann den Bewerber kontaktieren, um festzustellen, ob die/der Betreffende verfügbar ist und um ein informelles Interview abzuhalten.

Der Koordinator für das Praktikumsprogramm befürwortet die Aufnahme der Praktikanten. Er/sie alleine kann das Angebot an den Bewerber für ein Praktikum ergehen lassen. Ist dies der Fall, holt er vom ausgewählten Kandidaten die Zustimmung ein. Das Büro, das einen Praktikanten angefordert hat, wird von der Annahme des Angebots in Kenntnis gesetzt, und es werden die entsprechenden Vorkehrungen für die Zutrittsberechtigung des Praktikanten in das Internationale Zentrum Wien (VIC) getroffen.

Verwaltung

Der Beginn des Praktikums

Die Praktikanten müssen sich am Beginn des ersten Tages ihres Praktikums beim Koordinator des Praktikumprogramms melden und die erforderlichen Formalitäten erfüllen, wie etwa das Unterschreiben einer Verzichtserklärung, die Vorlage einer Versicherungsbestätigung und die Vorkehrungen für die Ausstellung des Zutrittspasses zum VIC.

Arbeitsstätte und Arbeitszeit

Die Tätigkeit des Praktikanten wird, sofern nicht anders festgelegt, in dem Büro durchgeführt, dem er/sie zugewiesen wurde. Die Praktikanten führen ihre Tätigkeit gemäß der mit dem zuständigen Büro ausgearbeiteten Arbeitszeitvereinbarung aus. Die Praktikanten müssen im Krankheitsfall oder anderen unvermeidbaren Umständen, die sie davon abhalten, diese Arbeitsstunden einzuhalten, eine schriftliche Bestätigung beibringen.

Visum

Die Praktikanten sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Visa zu beschaffen und müssen dafür Sorge tragen, die örtlichen Meldevorschriften und -gesetze einzuhalten.

Benutzung der Bibliothek der Vereinten Nationen

Jene Büros, die Praktikanten einstellen, sind dafür verantwortlich, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Praktikanten die Bibliothek der Vereinten Nationen benützen können. (Für nähere Informationen wenden Sie sich telefonisch an die Bibliothek der Vereinten Nationen (Klappe 3210) oder senden Sie eine E-Mail an Vienna.Library@unvienna.org.)

Bedingungen

Verhalten

Die Praktikanten sind dazu angehalten, sich jederzeit im Einklang mit den Erwartungen, die an einen "Mitarbeiter" von UNOV/UNODC mit einem befristeten Arbeitsverhältnis gestellt werden, zu verhalten, d.h. im Einklang mit den Verhaltensnormen internationaler Beamter.

Die Praktikanten müssen die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, die von den Vereinten Nationen und dem Büro, dem sie zugeteilt sind, gefordert werden, wahren und dürfen von keiner Regierung oder externen Behörde außerhalb der Organisation Anweisungen hinsichtlich der Dienste, die sie im Rahmen des Abkommens für Praktikanten leisten, entgegennehmen.

Der Praktikant darf nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Beamten im Büro, dem der Praktikant zugeteilt ist, zu keiner Zeit den Medien oder einer anderen Institution, Person, Regierung oder einer anderen externen Quelle Informationen weiterleiten, die ihm/ihr im Zuge ihrer Verbindung mit den Vereinten Nationen oder dem zuständigen Büro zuteil geworden sind und von denen er/sie wissen oder wissen sollten, dass sie noch nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden. Er/sie darf diese Informationen nicht ohne die schriftliche Genehmigung des zuständigen Beamten verwenden, und derartige Informationen dürfen nicht zum eigenen Vorteil verwendet werden. Dies gilt auch noch nach Beendigung des Praktikums bei den Vereinten Nationen.

Vertraulichkeit

Die Praktikanten sind dazu angehalten, alle unveröffentlichten Informationen, die sie im Verlauf ihres Praktikums erhalten haben, als vertraulich zu behandeln und dürfen keine Berichte oder Studien auf der Grundlage der gewonnenen Informationen veröffentlichen, sofern sie nicht von UNOV/UNODC dazu ausdrücklich autorisiert werden.

Es wird von den Praktikanten erwartet, dass sie dem zuständigen Büro eine Kopie aller von ihnen im Verlauf des Praktikums zusammengestellten Materialien bereitstellen. Die Vereinten Nationen haben ein Urheberrecht (einschließlich aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrecht und Warenzeichen) im Hinblick auf Material, das in direktem Zusammenhang mit der während des Praktikums geleisteten Tätigkeit steht oder eine Folge davon ist. Auf Ersuchen der Vereinten Nationen muss der Praktikant dazu beitragen, dass diese Urheberrechte sichergestellt werden und hat sie der Organisation im Einklang mit den Erfordernissen des anzuwendenden Rechts zu überlassen.

Die Einstellung von Praktikanten

Praktikanten dürfen sich mindestens sechs Monate nach Ablauf des Praktikums nicht für eine Stelle im Sekretariat bewerben noch dürfen sie für eine Stelle rekrutiert werden.

Berichte

Nach Beendigung des Praktikums, muss der Vorgesetzte des Praktikanten eine schriftliche Beurteilung der Leistung des Praktikanten abgeben und in einem Gespräch mit dem Praktikanten ein konstruktives Feedback liefern. Der Praktikant selbst muss in Form eines Fragebogens seine/ihre Erfahrungen beurteilen.