Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für das Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV), das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), das Büro für Weltraumfragen (UNOOSA) und die anderen in Wien ansässigen Einheiten des Sekretariats der Vereinten Nationen wird von der UNOV-Sektion Beschaffungswesen abgewickelt.
Die wichtigsten beschafften Warenkategorien sind Computerausrüstung, ‑software und ‑zubehör, Möbel, Kommunikationsausrüstung, Büroausstattung und ‑zubehör, Sicherheitsausrüstung und ‑kleidung sowie Papierprodukte.
Die wichtigsten beschafften Dienstleistungskategorien sind Softwareunterstützung, Telekommunikationsdienste, Druckdienste, Postdienste, die Wartung von Geräten, die Anmietung von Fotokopierern, Übersetzungsdienste sowie Computer- und Managementschulungen.
Die Verträge werden auf der Grundlage eines optimalen Preis-Leistungs-Verhältnisses in Bezug auf die Lebenszykluskosten vergeben, was Übereinstimmung mit den Spezifikationen, technische Kompatibilität, die Einhaltung von Lieferfristen, die Möglichkeit einer Wartung vor Ort und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen einschließt.Das Sekretariat der Vereinten Nationen hat den Anspruch, eine möglichst umfangreiche und diversifizierte Datenbank von Anbietern aus allen Mitgliedstaaten zu führen. Interessierte Anbieter sollten sich auf dem einheitlichen Globalen Lieferantenportal des Systems der Vereinten Nationen, dem United Nations Global Marketplace (http://www.ungm.org), registrieren.
Die Registrierungsbedingungen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen finden Sie unter: https://www.un.org/Depts/ptd/vendors/vendor-registration-0.Einer der Grundsätze des Beschaffungsprozesses der Vereinten Nationen ist es, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis für die Organisation zu erzielen. Gebote und Vorschläge werden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens eingeholt. Für die Vergabe eines Beschaffungsauftrags bietet das Sekretariat drei Arten von Ausschreibungsunterlagen an. Alle drei unten angeführten Unterlagen enthalten die für die Einreichung eines geeigneten Angebots benötigten Informationen, unterscheiden sich jedoch je nach Art und geschätztem Geldwert des Auftrags.
Aufforderungen zur Interessenbekundung (EOI) werden regelmäßig sowohl auf der Website der Beschaffungsabteilung der Vereinten Nationen als auch auf dem Globalen Lieferantenportal der Vereinten Nationen (UNGM) veröffentlicht und bieten interessierten Anbietern die Gelegenheit, zu erfahren, welche einschlägigen Produkte und Dienstleistungen in Kürze nachgefragt werden könnten. Zusätzlich bietet das Portal auch einen Service für automatische Benachrichtigungen über Aufforderungen zur Interessenbekundung an. Nähere Informationen über diesen Service finden sich auf der Website des UNGM.
Eine Aufforderung zur Interessenbekundung stellt noch keine Ausschreibung dar. Die Vereinten Nationen behalten sich das Recht vor, den Beschaffungsauftrag zu jeder Zeit während der Interessenbekundung und/ oder des Ausschreibungsprozesses zu ändern oder zu stornieren. Eine Antwort auf eine Aufforderung zur Interessenbekundung ist nicht automatisch eine Garantie dafür, dass der Anbieter beim Versand der Ausschreibungsunterlagen nach ihrer Veröffentlichung berücksichtigt wird. Nur potenzielle Anbieter, die auf eine solche Aufforderung antworten und nach einer objektiven Bewertung ihrer Bewerbung als qualifiziert eingestuft werden, erhalten die endgültigen Ausschreibungsunterlagen.