Beschaffungsstelle

Die Beschaffungsstelle, die in der Sektion Allgemeine Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen in Wien (UNOV) und des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) angesiedelt ist, bietet bedarfsorientierte, effiziente und wirksame Beschaffungsdienste für deren globale Tätigkeit. Sie unterstützt verschiedene Büros des Sekretariats der Vereinten Nationen mit Sitz in Wien, darunter das Büro für Weltraumfragen, sowie andere Einheiten des Sekretariats und das Interregionale Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI) mit Sitz in Turin (Italien).

Die beschafften Waren umfassen:

  • Computerausrüstung, -software und -zubehör
  • Möbel und Büroausstattung
  • Kommunikations- und Sicherheitsausrüstung
  • Laborausrüstung und Drogennachweiskits

Zu den beschafften Dienstleistungen zählen:

  • Softwareunterstützung und die Wartung von Geräten
  • Druck-, Übersetzungs- und Postdienste
  • Bauleistungen, Sanierung und Mietverträge
  • Managementschulungen und Beratungsdienste

Anbieterregistrierung

Das Sekretariat der Vereinten Nationen ist bestrebt, eine vielfältige und inklusive Datenbank von Anbietern zu pflegen, und arbeitet mit Lieferanten aus allen Mitgliedstaaten zusammen. Um für Beschaffungsaufträge in Frage zu kommen, müssen sich Anbieter auf dem Globalen Lieferantenportal des Systems der Vereinten Nationen (www.ungm.org), dem zentralen Portal für Anbieterregistrierung für das gesamte System der Vereinten Nationen, registrieren.

Um Geschäftsbeziehungen mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu führen, müssen Anbieter gewissen Registrierungsanforderungen entsprechen und im Globalen Lieferantenportal für die entsprechende Registrierungsstufe zugelassen werden. Detaillierte Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie hier.

Ausschreibungsverfahren und Möglichkeiten für Anbieter

Optimales Preis-Leistungs-Verhältnis

Das Beschaffungsverfahren der Vereinten Nationen folgt dem Grundsatz, dass ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen ist und Transparenz, Fairness und Effizienz zu gewährleisten sind. Die Auflagen für die Vergabe von Beschaffungsaufträgen werden durch Ausschreibungen erfüllt. Je nach Art und geschätztem Wert des Auftrags kommen im Wesentlichen drei Ausschreibungsmethoden zum Einsatz:

  • Preisanfrage (RFQ): Für Anschaffungen mit geringem Wert werden über Preisanfragen die Preise und Geschäftsbedingungen der Anbieter erfragt. Den Zuschlag erhält in der Regel das günstigste den technischen Anforderungen entsprechende Angebot.
  • Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (RFP): Für hochpreisige oder komplexe Anschaffungen, die Innovationsfähigkeit und einen spezifischen Sachverstand erfordern. Nach dem Prinzip des doppelten Umschlags werden die Angebote zunächst auf ihren fachlichen Wert hin bewertet, gefolgt von einer Prüfung der Geschäftsbedingungen. Den Zuschlag erhält das Angebot, das den Anforderungen am ehesten entspricht und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
  • Einladung zur Angebotsabgabe (ITB): Für Aufträge mit eindeutig formulierten Bedingungen und einem Geldwert über dem Schwellenwert der Preisanfrage (RFQ). Den Zuschlag erhält das preisgünstigste den technischen Anforderungen entsprechende Angebot.

Die Vereinten Nationen empfehlen den Anbietern, das Handbuch für das Beschaffungswesen der Vereinten Nationen zu konsultieren, um sich mit den Beschaffungsleitlinien und -verfahren der Organisation vertraut zu machen.

Interessenbekundungen

Das Sekretariat der Vereinten Nationen veröffentlicht regelmäßig Aufforderungen zur Interessenbekundung (EOI) auf der Website der Sekretariats-Beschaffungsabteilung der Vereinten Nationen und auf dem Globalen Lieferantenportal der Vereinten Nationen (UNGM). Diese Aufforderungen informieren die Anbieter vorab über in Kürze zu vergebende Beschaffungsaufträge.

Zusätzlich bietet das Portal auch einen Service für automatische Benachrichtigungen über Aufforderungen zur Interessenbekundung. Anbieter, die über entsprechende Aufträge benachrichtigt werden möchten, finden auf der Website des Portals weiterführende Informationen.

Wichtiger Hinweis: Eine Aufforderung zur Interessenbekundung stellt noch keine Ausschreibung dar. Die Vereinten Nationen behalten sich das Recht vor, Beschaffungsaufträge jederzeit zu ändern oder zu stornieren. Eine Antwort auf eine Aufforderung zur Interessenbekundung ist nicht automatisch eine Garantie dafür, dass der Anbieter die endgültige Ausschreibung erhalten wird. Nur qualifizierte Anbieter, die durch eine objektive Bewertung ermittelt wurden, erhalten die offiziellen Ausschreibungsunterlagen.

Kontakt für Anfragen:

Procurement Unit
Büro der Vereinten Nationen in Wien
Postfach 500
1400 Wien
Österreich