„Die Vereinten Nationen waren ursprünglich nur Ansprechpartner für Regierungen. Mittlerweile wissen wir, dass Friede und Wohlstand nur im Zuge einer Partnerschaft zwischen Regierungen, internationalen Organisationen, der Geschäftswelt und der Zivilgesellschaft erzielt werden können. In der Welt von heute sind wir aufeinander angewiesen.“ Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen
In Anerkennung der bedeutenden Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen haben die Vereinten Nationen in ihrer Charta Bestimmungen für die Konsultationen und den Aufbau von Beziehungen mit diesen Organisationen verankert.
1979 wurde im Büro der Nationen in Wien ein Verbindungsdienst für nichtstaatliche Organisationen mit dem Ziel eingerichtet, diese Organisationen im Einklang mit den vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) festgelegten Leitlinien zu registrieren und ihnen auf diese Art und Weise die Teilnahme an den unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindenden Tagungen zu ermöglichen. Eine derartige Teilnahme bietet eine wertvolle Plattform, um die Ansichten und Anliegen der Zivilgesellschaft in die Beratungen und Beschlüsse der zwischenstaatlichen Mechanismen der Vereinten Nationen einzubringen und einfließen zu lassen.Der Verbindungsdienst für nichtstaatliche Organisationen im Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV) erleichtert die Teilnahme der nichtstaatlichen Organisationen mit ECOSOC-Konsultativstatus an Aktivitäten der Vereinten Nationen, die auf dem Gelände des Büros der Vereinten Nationen in Wien stattfinden. Dazu gehört auch die Organisation des erforderlichen Akkreditierungsprozesses.
Jede nichtstaatliche Organisation mit ECOSOC-Konsultativstatus darf Vertreterinnen und Vertreter bestimmen, die Zugangspässe für das Gelände der Vereinten Nationen mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres erhalten sollen. Maximal können 5 Pässe für New York, 5 für Genf, 5 für Wien sowie zwei zusätzliche Pässe für den obersten Verwaltungsbeamten (CAO) und den Präsidenten oder die Geschäftsführung ausgestellt werden.
Wollen Sie einen neuen Zugangspass für einen weiteren Delegierten ihrer Organisation anstelle eines bereits registrierten Delegierten beantragen, so geben Sie bitte den gültigen Pass zurück, bevor Sie einen neuen Antrag einreichen. Die Ausstellung eines neuen Passes erfolgt erst nach Rückgabe des zu entwertenden Passes.
Bitte beachten Sie, dass die Nominierung ihrer Vertreterinnen und Vertreter zum Erhalt eines Zugangspasses diese dazu berechtigt, mit Bediensteten der Vereinten Nationen sowie Regierungsvertreterinnen und -vertretern im Namen Ihrer Organisation in Kontakt zu treten.
Im Einklang mit der ECOSOC-Resolution 1996/31, in der die Regelungen für die Konsultativbeziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Organisationen festgelegt werden, können diesen Organisationen mit Konsultativstatus Räumlichkeiten für Konferenzen und kleinere Zusammenkünfte zur Verfügung gestellt werden. Räumlichkeiten können ausschließlich für Aktivitäten bewilligt werden, die strikt gemeinnützig sind und den in der Charta definierten Aufgaben und Zielen der Vereinten Nationen entsprechen. Tagungsräume können von nichtstaatlichen Organisationen mit den entsprechenden Formularen über die UNOV-Verbindungsgruppe für nichtstaatliche Organisationen beantragt werden. Räume können für die folgenden Verwendungszwecke bereitgestellt werden:
Für die folgenden Zwecke können nichtstaatlichen Organisationen keine Räumlichkeiten bereitgestellt werden: