Verbindungsdienst für nichtstaatliche Organisationen

BEIM BÜRO DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN AKKREDITIERTE NICHTSTAATLICHE ORGANISATIONEN MIT KONSULTATIVSTATUS IM WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRAT

„Die Vereinten Nationen waren ursprünglich nur Ansprechpartner für Regierungen. Mittlerweile wissen wir, dass Friede und Wohlstand nur im Zuge einer Partnerschaft zwischen Regierungen, internationalen Organisationen, der Geschäftswelt und der Zivilgesellschaft erzielt werden können. In der Welt von heute sind wir aufeinander angewiesen.“ Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen

In Anerkennung der bedeutenden Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen haben die Vereinten Nationen in ihrer Charta Bestimmungen für die Konsultationen und den Aufbau von Beziehungen mit diesen Organisationen verankert.

1979 wurde im Büro der Nationen in Wien ein Verbindungsdienst für nichtstaatliche Organisationen mit dem Ziel eingerichtet, diese Organisationen im Einklang mit den vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) festgelegten Leitlinien zu registrieren und ihnen auf diese Art und Weise die Teilnahme an den unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindenden Tagungen zu ermöglichen. Eine derartige Teilnahme bietet eine wertvolle Plattform, um die Ansichten und Anliegen der Zivilgesellschaft in die Beratungen und Beschlüsse der zwischenstaatlichen Mechanismen der Vereinten Nationen einzubringen und einfließen zu lassen.

PROZESS DER AKKREDITIERUNG NICHTSTAATLICHER ORGANISATIONEN MIT KONSULTATIVSTATUS IM WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRAT BEIM BÜRO DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN

Der Verbindungsdienst für nichtstaatliche Organisationen im Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV) erleichtert die Teilnahme der nichtstaatlichen Organisationen mit ECOSOC-Konsultativstatus an Aktivitäten der Vereinten Nationen, die auf dem Gelände des Büros der Vereinten Nationen in Wien stattfinden. Dazu gehört auch die Organisation des erforderlichen Akkreditierungsprozesses.

Jede nichtstaatliche Organisation mit ECOSOC-Konsultativstatus darf Vertreterinnen und Vertreter bestimmen, die Zugangspässe für das Gelände der Vereinten Nationen mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres erhalten sollen. Maximal können 5 Pässe für New York, 5 für Genf, 5 für Wien sowie zwei zusätzliche Pässe für den obersten Verwaltungsbeamten (CAO) und den Präsidenten oder die Geschäftsführung ausgestellt werden.

Einen Jahreszugangspass beantragen Sie wie folgt:

  1. Legen Sie ein auf dem offiziellen Briefpapier der betreffenden Organisation abgefasstes, formelles Schreiben vor, das von Ihrer Geschäftsführung/Ihrem Präsidenten unterzeichnet ist (Sie können hier ein Beispiel herunterladen), in dem Sie maximal 5 Vertreterinnen oder Vertreter für Zugangspässe (sowie 2 für den obersten Verwaltungsbeamten und die Geschäftsführung) benennen. Beachten Sie bitte, dass nur die Unterschrift der Geschäftsführung/des Präsidenten anerkannt wird. Richten Sie das Schreiben per Fax, E-Mail oder Post an die Verbindungsgruppe für nichtstaatliche Organisationen, Büro der Vereinten Nationen in Wien (NGO Liaison Unit, United Nations Office at Vienna).
  2. Registrieren Sie sich bereits vorher online unter https://esango.un.org/civilsociety/newLogin.do.
  3. Der Verbindungsdienst des Büros der Vereinten Nationen in Wien schickt eine Bestätigungs-E-Mail an die betreffende nichtstaatliche Organisation, sobald dem Ansuchen stattgegeben wurde. Nach der erfolgten Genehmigung kann die Vertreterin bzw. der Vertreter den Jahrespass bei der Passstelle (Pass and Identification Unit) am Tor 1 (Gate 1) des Internationalen Zentrums der Vereinten Nationen in Wien abholen. Bitte denken Sie daran, zu diesem Zweck einen Personalausweis mit Foto zur Vorlage bei der Passstelle (Pass and Identification Unit) mitzubringen. Die Passstelle ist Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr geöffnet. Es besteht keine Frist für die Abholung des Passes; er kann bei der nächsten passenden Gelegenheit oder während der Teilnahme an einer von UNOV/UNODC organisierten Tagung abgeholt werden.

WICHTIGER HINWEIS:

Wollen Sie einen neuen Zugangspass für einen weiteren Delegierten ihrer Organisation anstelle eines bereits registrierten Delegierten beantragen, so geben Sie bitte den gültigen Pass zurück, bevor Sie einen neuen Antrag einreichen. Die Ausstellung eines neuen Passes erfolgt erst nach Rückgabe des zu entwertenden Passes.

Bitte beachten Sie, dass die Nominierung ihrer Vertreterinnen und Vertreter zum Erhalt eines Zugangspasses diese dazu berechtigt, mit Bediensteten der Vereinten Nationen sowie Regierungsvertreterinnen und -vertretern im Namen Ihrer Organisation in Kontakt zu treten.

Zur Verfügung stehende Einrichtungen

Im Einklang mit der ECOSOC-Resolution 1996/31, in der die Regelungen für die Konsultativbeziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Organisationen festgelegt werden, können diesen Organisationen mit Konsultativstatus Räumlichkeiten für Konferenzen und kleinere Zusammenkünfte zur Verfügung gestellt werden. Räumlichkeiten können ausschließlich für Aktivitäten bewilligt werden, die strikt gemeinnützig sind und den in der Charta definierten Aufgaben und Zielen der Vereinten Nationen entsprechen. Tagungsräume können von nichtstaatlichen Organisationen mit den entsprechenden Formularen über die UNOV-Verbindungsgruppe für nichtstaatliche Organisationen beantragt werden. Räume können für die folgenden Verwendungszwecke bereitgestellt werden:

  • für Beratungen mit dem Sekretariat und/oder Regierungen und/oder anderen nichtstaatlichen Organisationen, die die Belange des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) betreffen
  • für Sitzungen, Seminare und Konferenzen zu den Belangen des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC), an denen eine oder mehrere Sektionen des Sekretariats beteiligt sind
  • für Sitzungen, Seminare, Konferenzen und Konsultationen, die Verfahren im Zusammenhang mit dem Konsultativstatus betreffen

Für die folgenden Zwecke können nichtstaatlichen Organisationen keine Räumlichkeiten bereitgestellt werden:

  • die Durchführung von Sitzungen zu organisationseigenen Belangen
  • die Förderung der organisationseigenen Ziele
E-Mail: unovprotocol@un.org